Als Unternehmen muss man jedes Jahr einen Jahresabschluss machen, dieser besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. In der zuständigen Abteilung herrscht um den Jahreswechsel herum immer ein hoher Druck, weil der Abschluss fertig werden muss. Bei Kapitalgesellschaften muss der Abschluss bis zum 31.03 fertig sein. In diesem Artikel erhalten Sie einige Tipps, die Ihnen vielleicht schon beim nächsten Jahresabschluss helfen werden.

Muss überhaupt ein Jahresabchluss erstellt werden?

Nicht Jeder muss einenJahresabschluss erstellen. Gerade Kleinunternehmer sollte das prüfen, z. B. mit einem Steuerberater. Es kann sein, dass auch eine Einnahmeüberschussrechnung und Verbindung mit einer jährlichen Bilanz vom Steuerberater ausreicht.

Beispiel: Ein Gewerbetreibender, der am Abschlusstag weniger als 600.000€ Umsatz gemacht hat und nicht mehr als 60.000€ Gewinn gemacht hat, gilt als Kleinunternehmer und ist deshalb nicht buchhaltungspflichtig.

Das bedeutet die Buchungführungspflicht

Wenn Sie buchführungspflichtig sind, dann müssen Sie alle Geschäftsvorfälle aufzeichnen. Diese müssen ausreichend gekennzeichnet sein und mit dem Tagesdatum versehen werden.

Dazu gehört außerdem eine jährliche Inventur. Alle Waren müssen gezählt werden. Hat man die Inventur durchgeführt, kann daraus der Wert des Inventars ermittelt werden.

Weitere Konsequenzen, die aus der Buchführungspflicht entstehen sind die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

Fazit

Ein Jahresabschluss gehört meist zur Pflicht eines jeden Unternehmens. Ausnahmen gibt es fast nur bei kleineren Unternehmen. Weitere interessante Tipps und Hilfestellungen für Ihren Jahresabschluss finden Sie im E-Paper von Lexware. Mein Tipp ist, beschäftigen Sie sich mit den Voraussetzungen und den Pflichten, die Ihr Unternehmen hat.