Lange Zeit befanden sich die Zinsen auf historisch niedrigem Niveau. Doch nun häufen sich die Anzeichen, dass sie mittelfristig wieder steigen können. Viele Häuslebauer fragen sich: Was bedeutet das für mein Darlehen, wenn die Anschlussfinanzierung ansteht?
Ein Vorteil: mehr Planungssicherheit
Zinsen für Baukredite sind bei einigen Banken bereits um bis zu 0,35 Prozentpunkte gestiegen, weitere Erhöhungen nicht auszuschließen. Mit einem sogenannten Forward Darlehen kann man sich für die Zukunft aber gegen steigende Zinsen quasi „versichern“.
Diese Form der Anschlussfinanzierung bieten viele Banken, aber auch Bausparkassen wie Schwäbisch Hall an. Ein Forward Darlehen wird mit festen Konditionen abgeschlossen, noch während die bestehende Immobilienfinanzierung läuft. Wer rechtzeitig zugreift, verlängert damit sozusagen für sich persönlich die momentane Niedrigzinsphase – egal, wie die Zinsen sich in der Realität entwickeln.
Der Zeitpunkt des Abschlusses liegt bei einem Forward Darlehen meist ein bis drei Jahre, in manchen Fällen bis zu fünf Jahre vor seiner Auszahlung. So haben Bauherren also nicht erst in der eigentlichen Laufzeit des Darlehens finanzielle Planungssicherheit, sondern bereits lange vorher. Das hilft dabei, verlässlich kalkulieren zu können.
Auch Umschuldung ist möglich
Forward Darlehen können nicht nur zur Anschlussfinanzierung eines Baukredites, sondern auch zur Umschuldung genutzt werden. Voraussetzung: Der betreffende Kredit muss durch einen Grundbucheintrag gesichert sein.
Ein wichtiger Vorteil gegenüber „normalen“ Darlehen besteht darin, dass bei dieser Finanzierungsvariante häufig keine Bereitstellungszinsen anfallen, wie Banken sie sonst ca. sechs Monate nach der Darlehenszusage erheben. Dafür wird dann später allerdings ein Forward-Zuschlag verlangt, was eine etwas höhere Monatsrate während der Anschlussfinanzierung zur Folge hat. Die Höhe des Zuschlags hängt unter anderem von der Länge der Frist bis zur Darlehensauszahlung ab.
Es gibt allerdings auch Banken oder Bausparkassen, die umgekehrt verfahren und bis zur Auszahlung des Darlehens einen Zinsaufschlag verlangen – dafür aber auf den späteren Forward-Zuschlag verzichten. Am besten erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Bedingungen bei Ihrem Kreditinstitut!