0. Einleitung

Wenn der Flug nicht angetreten werden kann, dann stellt das für die meisten Reisenden ein ernsthaftes Problem dar. Liegt die Ursache bei der Fluggesellschaft, müssen die Kosten erstattet werden.

1. Flugerstattung Ratgeber

Kann ein Flug nicht angetreten werden, dann haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung beziehungsweise Erstattung des Flugpreises.

1.1 Was ist bei einer Flugerstattung zu beachten?

Sollen die Kosten für einen Flug erstattet werden, dann ist eine genaue Dokumentation der Reise-Umstände wichtig. Dazu zählt:

– Ist der Flug ausgefallen oder wurde er storniert?
– Bei Verspätungen sollten die Zeiten erfasst werden.

Anschließend ist es ratsam, sich schriftlich an die Fluggesellschaft zu wenden. Idealerweise wird dabei ein Nachweis für die eigenen Dokumente behalten. Für den Fall, dass die Fluggesellschaft nicht reagiert oder eine Erstattung verweigert, lohnt es sich im zweiten Schritt eine Schlichtungsstelle einzubeziehen.

1.2 Welche Ursachen gibt es für eine Flugerstattung?

Liegt die Ursache dafür, dass der Flug nicht angetreten werden kann, aufseiten der Fluggesellschaft, dann erhält der Reisende eine Flugerstattung. Dafür gibt es meist drei Gründe.

Flugverspätung: Ab einer Verspätung von 3 Stunden kann von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung gefordert werden. Diese muss in jedem Fall ausgezahlt werden, solange keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Zusätzlich kann eine Erstattung gefordert werden, wenn eine Umbuchung des Fluges nicht infrage kommt.

Flugausfall: Wenn ein Flug ausfällt, muss er von der Fluggesellschaft annulliert werden. Für den Fall, dass die Annullierung innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin ausgesprochen wird, können eine Entschädigung und einer Erstattung angefordert werden.

Flugüberbuchung: Kann ein Flug nicht angetreten werden, weil die Fluggesellschaft zu viele Buchungen zugelassen hat, dann liegt der Fehler ganz klar bei der Fluggesellschaft, weshalb auch hier eine Erstattung und eine Entschädigung angefordert werden können.

1.3 Welche Arten der Flugerstattung gibt es?

Erstattet eine Fluggesellschaft den Betrag für einen Flug, wird dabei entweder auf eine Auszahlung oder einen Gutschein gesetzt.

Gutschein: Der Gutschein wird über den zu erstattenden Betrag ausgestellt und kann innerhalb eines definierten Zeitraums auf einen neuen Flug angerechnet werden. Dabei besteht eine Bindung an die Fluggesellschaft, eventuell auch an die Partnergesellschaften.

Auszahlung: Bei der Auszahlung wird der zu erstattende Betrag direkt ausgezahlt. Je nach Fluggesellschaft kann es sich dabei um einen Verrechnungsscheck oder eine Überweisung handeln. Dabei sollte beachtet werden, dass in bestimmten Fällen außerdem eine Entschädigung notwendig ist, die von den Umständen der Erstattung und der Distanz vom Zielort abhängig sind.

1.4 Wie bekommt man bei einer Flugerstattung auch Geld zurück?

Grundsätzlich sollte der zu erstattende Betrag bei einer Flugerstattung von der Fluggesellschaft ausgezahlt oder überwiesen werden. Je nach Grund für die Erstattung kann eine Entschädigung hinzukommen. Dazu muss nachgewiesen sein, dass es zu den besagten Problemen gekommen ist. Idealerweise werden die Umstände dokumentiert und vor Ort von der Fluggesellschaft bestätigt. Für den Fall, dass sich der Anbieter unnachgiebig zeigt, können eine Schlichtungsstelle oder ein Jurist dabei helfen, das eigene Recht durchzusetzen.

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