Was sind denkmalgeschützte Immobilien? Und wer kann mich beraten?

Denkmalgeschützte Immobilien werden aus als Denkmalobjekte bezeichnet. Dies sind historische Gebäude oder Baudenkmäler mit besonderen steuerlichen Vorteilen in ganz Deutschland.

Das Denkmalschutzamt ist zuständig, für die Bestimmung und Erfassung dieser Kulturdenkmale. Diese Denkmale haben sehr oft ein Interesse der Allgemeinheit.

Warum sollte man sich für diese Immobilien entscheiden?

Mit denkmalgeschützten Immobilien und Baudenkmälern ist es möglich, Steuern zu sparen, in dem ein Steuervorteil erzielt werden kann.

Vorteilhaft ist, dass durch die Denkmal-Schutz-AfA die Investition abgeschrieben werden kann. Gesetze regeln diese nach §§ 7i, 7h und 10f des Einkommenssteuergesetzes. Denkmalschutzabschreibung ist somit staatlich garantiert.

Hohe Steuerabschreibungen öffnen ein Spektrum für attraktive Renditen für Anleger.

Bei hohen persönlichen Steuerlasten, empfehlen sich diese: Investitionen in Baudenkmäler oder Gebäude in Sanierungsgebieten werden steuerlich begünstigt.

KfW Kredite ermöglichen zudem günstige Finanzierungsmöglichkeiten.

Welche Gewinne kann man erwarten?

Die Rendite richtet sich u.A. aus folgenden Bereichen: persönlicher Steuersatz und der finanzielle Rahmen. Wie hoch ist der Kaufpreis und was sind die zu erwartenden Mieteinnahmen? Wie groß ist der Sanierungsanteil? Wie kann das Objekt finanziert werden? All dies entscheidet, welche Gewinne man erwarten kann.

Ein Denkmalschutz-Seuer-Spar-Rechner berechnet die eigenen Steuervorteile: Durch Angaben wie Kaufpreis und Steuertabelle, kann individuell ausgerechnet werden, wie viel Steuern gespart werden können.

Viele Punkte sollte man vor dem Kauf beachten: Alle Baudenkmäler sollten von einer Bank geprüft sein und sich in Top Lagen befinden, damit sich eine Kapitalinvestition später rentiert. Können KfW-Darlehen genutzt werden? Wie wird die Tilgung erfolgen? Welche Objekte rentieren und eignen sich?

Banken, Makler und Spezialberater können gerne weiterhelfen.

So steht der Entscheidung für eine denkmalgeschützte Immobilie nichts mehr im Wege!